Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mountainbike-Touren der Fitness Schule Dirk Bläcker 

  1. Allgemeines

Die Fa. Fitness Schule, Inhaber Dirk Bläcker, (nachfolgend: Veranstalter) bietet geführte Mountainbiketouren und -kurse unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade auch in Verbindung mit Team- und Teamfindungstrainings an. Im Rahmen dieser Veranstaltungen stellt der Veranstalter den Teilnehmern bei Bedarf Mountainbikes sowie geeignetes Zubehör zur Verfügung. Angeboten werden Gruppen- und Einzeltouren.

  1. Geltungsbereich / Vertragsschluss

 (1)        Diese AGB gelten für alle von dem Veranstalter durchgeführte Mountainbike-Touren.  Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

 (2)       Die Angebote des Veranstalters sind freibleibend und unverbindlich.

(3)       Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, kann der Veranstalter dies mündlich bzw. telefonisch oder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung, auch per E-Mail) innerhalb von 2 Wochen annehmen.

 

  1. Leistungen

Die Leistungen des Veranstalters ergeben sich aus der vertraglichen Leistungsbeschreibung.

 

  1. Ausrüstung
    (1)     Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer mit funktionstauglicher, verkehrssicherer Ausrüstung, insbesondere Mountainbikes, sowie funktionstauglicher Kleidung, insbesondere geeignetem Schuhwerk. Der Veranstalter behält sich vor, für den Fall, dass ein Teilnehmer eigene Ausrüstung mitbringt, diese Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände, die die Sicherheit des Teilnehmers oder der Gruppe gefährden und/oder den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, dürfen nicht verwendet werden und können ggf. zum Ausschluss des Teilnehmers an der Veranstaltung führen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

(2)    Soweit vereinbart, stellt der Veranstalter Mountainbikes und entsprechende Ausrüstung (z. B. Helme, Sonnen – bzw. Schutzbrillen, Trinkflaschen) den Teilnehmern zur Verfügung. Entsprechende Bike-Kleidung kann auf Wunsch erworben werden. Überlassene Gegenstände sind von den Teilnehmern sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.

(3)     Soweit Mountainbikes zur Verfügung gestellt werden, ist die Wartung und Reinigung nach der Tour im Preis enthalten. Der Umtausch von Ausrüstungsgegenständen während der Vertragsdauer gegen gleichwertige Artikel ist möglich.

(4)    Die Teilnehmer sind nicht berechtigt, die für die Zeit der Veranstaltung überlassenen Gegenstände ohne Zustimmung des Veranstalters Dritten zu überlassen. Bei Diebstahl oder Verlust der überlassenen Gegenstände sind die Teilnehmer verpflichtet, dies dem Veranstalter direkt mitzuteilen und ggf. zusammen mit dem Veranstalter,  Anzeige zu erstatten.

  1. Persönliche Voraussetzungen

(1)     Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt ein Mindestmaß an persönlicher

Eignung  (z. b.  Größe, Gewicht, Alter, Gesundheitszustand, gewisse Kondition etc.)

voraus. Darüber hinaus können je nach Schwierigkeitsgrad der Tour (Anfänger, fortgeschrittener Fahrer, leistungsorientierter Biker, etc.) unterschiedliche Anforderungen an die Teilnehmer gestellt werden. Die Schwierigkeitsgrade ergeben sich u. a. aus der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass sie das vorbenannte Mindestmaß an persönlicher Eignung sowie die Anforderungen erfüllen. Bei Zweifeln ist der Teilnehmer gehalten, vorherige Rückfrage bei dem Veranstalter zu halten.

(2)    Der Kunde ist verpflichtet, dem Veranstalter die zur Beurteilung der persönlichen Eignung erforderlichen Angaben der Teilnehmer mittels des zur Verfügung gestellten „Anamnesebogens“ wenige Tage vor der Veranstaltung, spätestens jedoch unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Der Veranstalter behält sich vor, die jeweilige Veranstaltung im Hinblick auf die persönliche Eignung der Teilnehmer anzupassen sowie Teilnehmer bei fehlender persönlicher Eignung ggf. von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

  1. Durchführung / Pflichten der Teilnehmer

(1)     Die Touren finden zum größten Teil auf nicht befestigten Radwegen statt. Die Teilnehmer haben bei Bedarf abzusteigen und das Rad zu schieben. Die Teilnehmer sind verpflichtet, während der Fahrten einen Helm zu tragen.

(2)    Die Veranstaltungen werden durch einen oder mehrere Guides begleitet. Vor jeder Veranstaltung weisen die Guides in die Benutzung der zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände ein. Im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer haben die Teilnehmer den Anweisungen des/der Guides unbedingt Folge zu leisten.

Sollte ein Teilnehmer gegen die Anweisungen des Guides verstoßen, kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Entsprechendes gilt, wenn der Teilnehmer nicht in der Lage ist, das Mountainbike sicher zu beherrschen (bspw. bei Trunkenheit, Drogen- oder Medikamenteneinnahme). In diesen Fällen besteht kein Recht auf Rückerstattung.

(3)     Sollten den Teilnehmern Defekte und/oder andere Sicherheitsmängel an der Ausrüstung bekannt werden, sind diese dem Veranstalter oder – für den Fall, dass die Defekte/Mängel während der Tour auftreten – dem Guide unverzüglich anzuzeigen. Sollte der Teilnehmer in Kenntnis des Defekts/des Mangels die Tour antreten bzw. fortsetzen, ohne diesen zuvor ggü. dem Veranstalter oder dem Guide angezeigt zu haben, und kommt es daraufhin zu einem Schaden, sind etwaige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers ausgeschlossen; gleichzeitig ist der Kunde dem Veranstalter zum Ersatz des ihm durch die unterlassene Anzeige entstandenen Schadens verpflichtet.

  1. Rückgabe / Haftung des Kunden

(1)     Der Teilnehmer hat das Mountainbike/die Ausrüstung in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es/sie übernommen hat.

(2)    Der Kunde haftet für vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachbeschädigung, Materialverlust oder sonstige Beeinträchtigungen der Teilnehmer. In diesem Fall richtet sich der Schadensersatzanspruch insbesondere nach den üblichen Reparaturkosten bzw. im Falle des wirtschaftlichen Totalschadens nach dem jeweiligen Wiederbeschaffungswert. Der Veranstalter ist darüber hinaus insbesondere berechtigt, den entgangenen Gewinn geltend zu machen.

  1. Haftung des Veranstalters

 (1)     Der Veranstalter haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Schäden der Teilnehmer. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die verursacht werden durch Dritte oder andere Teilnehmer oder durch Nichtbeachtung einer Weisung des Guides oder Missachtung der Straßenverkehrsordnung.

(2)    Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Soweit dem Veranstalter keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3)     Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(4)    Soweit dem Teilnehmer im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung des Veranstalters auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(5)    Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(6)    Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

  1. Witterungsverhältnisse

Outdoor-Veranstaltungen wie Mountainbike-Touren unterliegen den Witterungseinflüssen. Sollte eine Veranstaltung aufgrund von Witterungsverhältnissen nicht durchführbar sein, kann der

Termin umgebucht werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz im Zusammenhang mit daraus folgenden Aufwendungen (z. B. Anfahrtskosten, Unterkunft, etc.).

  1. Versicherung

(1)     Den Teilnehmern wird empfohlen, eine gültige Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Alle Teilnehmer der Veranstaltung haben sicherzustellen, dass sie eine gültige Unfallversicherung haben, welche die Folgen eines möglichen Unfalls abdeckt.

(2)    Die Guides des Veranstalters sind haftpflichtversichert.

  1. Preise und Zahlung

(1)     Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Die Preise verstehen sich in EUR für Unternehmen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer! Preise für nicht Unternehmer sind inkl. der gesetzlichen  MwSt. von derzeit 19 %

(2)    Falls nicht eine andere Zahlungsart schriftlich vereinbart wurde, hat die Zahlung den Angaben auf der Rechnung entsprechend und grundsätzlich durch Zahlung oder Banküberweisung auf eines der Konten des Veranstalters innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen.

(3)     Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

  1. Rücktritt
  • Der Kunde kann vor Beginn der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des nachweislichen Eingangs beim Veranstalter. Der Veranstalter kann eine Entschädigung in Form von pauschalierten Stornierungsgebühren verlangen, wie folgt:
  • 14 Tage bis 8 Tage vor Beginn:  30 % des Preises
  • 7 Tage bis 4 Tage vor Beginn:  50 % des Preises
  • 3 Tage bis 2 Tage vor Beginn:  90 % des Preises

Tritt der Kunde am Tag vor der Veranstaltung zurück oder wird die Veranstaltung nicht angetreten, behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Preis. Vorstehende Stornierungsgebühren entstehen bei Gruppenangeboten für den Fall, dass einzelne Teilnehmer die Veranstaltung nicht antreten, entsprechend Berechnet auf den Einzelteilnehmer.

  1. Sonstiges 

(1)     Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz des Veranstalters, Emsdetten, Gerichtsstand; der Veranstalter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3)     Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Veranstalters Erfüllungsort.

(4)    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Personal Training mit der Fitness Schule Dirk Bläcker

§ 1 Vertragsgegenstand
Die Vereinbarung wird geschlossen zwischen dem Kunden und der Fitness Schule Dirk Bläcker. Vertragsgegenstand ist die seitens des
Kunden gewählte Anzahl von Trainingseinheiten (TE) zum aktuellem Stundensatz (Gebühr). Die vereinbarte Gebühr ist zum ersten eines
Monats auf das Ihnen bekannte Konto zu entrichten. Eine Einmalzahlung ist möglich.

§ 2 Vertragsdauer und Vertragsinhalt
Der Vertrag kann über eine oder mehrere Trainingseinheiten (TE) abgeschlossen und beliebig verlängert werden oder ist befristet.

§ 3 Vertragsauflösung/Kündigung
(1) Der Vertrag kann sowohl vom Kunden als auch von der Fitness Schule (FS) mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. In diesem Fall
besteht ein Rückerstattungsanspruch für die gem. § 8(4) vom Kunden bereits bezahlten jedoch noch nicht in Anspruch genommenen TE.
(2) Bei Verletzung der Obliegenheitspflichten durch den Kunden gem. §§ 9 und 10, oder bei Verstößen gegen § 8, behält sich der PT vor, den
Vertrag seinerseits mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein Rückerstattungsanspruch für alle gem. § 8(4) vom Kunden bereits bezahlten
und noch nicht durchgeführten TE besteht dann nicht.
(3) Die Kündigung kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen.

Leistungsumfang/Trainingsplanung/Zahlungsbedingungen

§ 4 Personal Training
Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche
Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren von der FS vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE)
durchgeführt wird, wobei in den einzelnen TE folgende Trainingsaktivitäten möglich sind:
Ausdauertraining zur Verbesserung der Fähigkeiten des Herz-Kreislaufsystems z.B. Crosstraining, Laufband, Laufen/Jogging, Walking/
Nordic- Walking, Radfahren, Mountainbiking; funktionelles Bewegungstraining zur Verbesserung der Fähigkeitendes gesamten Bewegungsapparates durch
– gymnastische Übungen (z.B. Pilates),
– Krafttraining mit Geräten oder freien Gewichten
– Dehnen und Stretchtraining;
– Entspannung mittels diverser Entspannungstechniken und Massage.

Personal Training ersetzt kein ärztliche Maßnahmen, Physiotherapie oder sonstige Arten von Krankengymnastik.

§ 5 Leistungsumfang
Eine Trainingseinheit (TE) dauert 60 Minuten.

§ 6 Trainingsplanung/Trainingszeiten
(1) Alle TE werden in Absprache mit dem Kunden im Voraus festgelegt.
(2) Trainingszeiten werden in Absprache mit dem Kunden festgelegt.
An gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonntagen wird nur in Ausnahmefällen das Training durchgeführt.
(3) Der PT behält sich vor, in den Monaten Juni/Juli/September einen Trainingsfragen Urlaubszeitraum von insgesamt bis zu 4 Wochen
vorzusehen. Dieser Zeitraum ist bei der Trainingsplanung zu berücksichtigen. Die genauen Daten hierzu werden durch den PT frühzeitig mit dem Kunden besprochen.
(4) Weitere trainingsfreie Zeiträume können in Absprache mit dem Kunden vereinbart werden.
(5) Das Training wird an dem vom Kunden gewünschten oder vom PT empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Kunden, im Studio oder an einem sonstigen, geeigneten Ort sein.

§ 7 Umplanung/Absagen/Nichterscheinen
(1) Eine TE kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten umgeplant oder abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb von 24 Std. werden die Kosten für die betroffene TE weder rückerstattet noch gutgeschrieben, es sei denn bei nachweislich krankheitsbedingter Verhinderung/Abwesenheit des Kunden. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen.
(2) Im Voraus gebuchte und bezahlte TE sollten durch den Kunden innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum in Anspruch genommen werden. Danach verfällt der Anspruch auf Rückerstattung.

§ 8 Gebühren/Zahlungsbedingungen
(1) Gebühren für gem. § 2 gebuchte TE richten sich nach der aktuellen Preisliste.
(2) Ab einer Entfernung zwischen Wohnung des PT und gewünschtem/festgelegtem Trainingsort von mehr als 10 Kilometer, wird ab dem 21. gefahrenen Kilometer eine Kilometerpauschale von 0,40 € je gefahrenem Kilometer berechnet.
(3) Sonstige Kosten wie Beiträge / Tageskarten zu Fitnessstudios, Abo, Leihgebühren für Trainingsgerät, Eintrittsentgelte usw. sind vom Kunden zu tragen.
(4) Die Kosten für die TE(en) sind im Voraus, unmittelbar nach Vertragsabschluss und Erhalt der Rechnung gem. gültiger Preisliste, bargeldlos durch Überweisung zu begleichen.

Obliegenheiten des Kunden

§ 9 Ärztlicher Gesundheitscheck
Unabhängig von dem durch den PT zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführenden Gesundheitscheck ist der Kunde verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des PT bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (ärztl. Gesundheitscheck) und das Ergebnis mit dem PT persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen.

§ 10 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes
Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer TE, dem PT umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der TE oder des Trainingspaketes entschieden.

Obliegenheiten des PT

§ 11 Verschwiegenheit
Der PT ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/über seinen Kunden vertraulich zu behandeln.
§ 12 Sorgfaltspflicht
(1) Der PT ist verpflichtet, vor Beginn der TE die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Kunden zu überprüfen und den Kunden in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue / unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte / Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoor Maßnahmen usw.) einzuweisen.
(2) Während der TE ist der PT verpflichtet, das Trainingsverhalten des Kunden stets zu überwachen und falls erforderlich zu korrigieren.

Haftung/Nichthaftung/Haftungsausschluss

§ 13 Haftung

(1) Die Teilnahme des Kunden an den TE sowie an dem durch den PT zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführenden Gesundheitscheck
(einschl. mögl. späterer Re-Check(s)), erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung / Gefahr.
(2) Alle im Verlaufe des Anamnesegespräches, des Gesundheitschecks und des zugehörenden Auswerteberichtes seitens des PT gemachten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Kunden sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen.
(3) Der Kunde haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er dem PT vorsätzlich oder grob fahrlässig hinzufügt.
(4) Der Kunde haftet ferner für Schäden, die er an, durch den PT zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(5) Der Kunde haftet insbesondere auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Inanspruchnahme Dritter verursacht.
(6) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art des Kunden oder sonstiger Personen, gleich aus welchen Rechtsgründen, gegen den PT ausgeschlossen.

7) Der PT haftet insbesondere nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde in Vorbereitung auf eine TE, auf dem Weg zu / von einer TE, beim Transport zu / von einer TE sowie während der Durchführung einer TE erleidet.
(8) Der PT haftet weiter nicht für Personen -, Sach – und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet.
(9) Der PT haftet nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Kunden, wenn dieser seinen Pflichten gem. §§ 9 und 10 nicht oder nur unzureichend nachkommt.
(10) Der PT haftet ferner nicht für Personen -, Sach – und Vermögensschäden die dem Kunden durch Netzwerkpartner des PT entstehen.

§ 14 Gültigkeit der Haftungsfreizeichnung
Vorstehende Haftungsfreizeichnung nach § 13 Abs. (6) bis (8) gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des PT und für den Fall, dass die Schadensursache / Unfallursache auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den PT nach § 12 zurückzuführen ist.

§ 15 Rücktritt (Kündigung) durch die Fitness Schule
Wir sind bis zur Buchung der Dienstleistung(en) berechtigt, aus wichtigem Grund von diesem Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen, insbesondere
wenn dem Personal Trainer die Durchführung der Dienstleistung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von uns zu vertretenden Umständen überschritten wird; in Fällen höherer Gewalt.
(2) Wir sind im Übrigen berechtigt, aus wichtigem Grund von diesem Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen, insbesondere wenn Sie zahlungsunfähig werden, Sie mit Ihrer Zahlung um mehr als zwei Monate ab Fälligkeit in Verzug geraten, gegen Sie ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt wird oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, uns die Ausübung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten länger als 30 Tage aufgrund höherer Gewalt unmöglich ist, Sie Vertragspflichten  bzw. sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten verletzen und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung von uns nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 10 Werktagen beendet wird. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des
Pflichtverstoßes als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint. Eine fristlose Kündigung kommt grundsätzlich nicht in Betracht, sofern diese Vertragspflichtverletzung bzw. ein Verstoß der sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten unwesentlich ist, so dass nach Abwägung aller Umstände eine fristlose Kündigung nicht als angemessen erscheint.